Existenzgründer

Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss weiterhin beantragen

26. März 2012

Der Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss ist eine große Hilfe für den Start in die hauptberufliche Selbständigkeit. Denn dieser Zuschuss wird dafür ausgezahlt, um damit zumindest einen Teil der privaten Lebenshaltungskosten in der Startphase der Selbständigkeit abdecken zu können. Denn zu Beginn der Selbständigkeit sind die Erträge die das eigene Unternehmen schon erwirtschaftet, erfahrungsgemäß eher schmal.

Der Existenzgründerzuschuss kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Jedoch ist sollte der Gründer darlegen können, dass sein Geschäftskonzept eine dauerhafte selbständige Existenz ermöglicht. Zudem muss die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes durch eine fachkundige Stelle (beispielsweise Unternehmensberater, IHK, Bank, Handwerkskammer etc.) bestätigt werden.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss seit kurzem eine Ermessensleistung ist – d.h. der in der Vergangenheit garantierte Anspruch besteht nicht mehr. Zudem wurde der Zuschuss der Höhe nach „zusammengestrichen“. Trotzdem sollte jeder, der den entsprechenden Anspruch hat, den Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss weiterhin beantragen. Allerdings sollte man noch besser vorbereitet in das Beantragungsgespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit gehen.

Gründerkredit nicht nur für Existenzgründer

26. März 2012

Anders als es der Name es vermuten lässt, kann ein Gründerkredit auch von Jungunternehmern beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das junge Unternehmen noch nicht länger als 3 Jahre am Markt besteht. Zudem gibt es beim Gründerkredit eine Obergrenze für den Darlehensbetrag, die bei 100.000 EUR liegt. Davon dürfen maximal 30.000 EUR auf die Finanzierung von Betriebsmitteln entfallen.

Der erhebliche Vorteil des Gründerkredits liegt jedoch in der 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank, die in diesem Kreditprogramm als Standartkondition dazu gehört. Auf diese Weise ist bereits ein erheblicher Teil zur Beantwortung der Fragen nach der Absicherung des Darlehens beigesteuert. Diese Tatsache erhöht die Neigung der Hausbank, das gewünschte Darlehen zuzusagen.

Informieren Sie sich über das Thema Fördermittel für Existenzgründer

18. März 2012

Wer eine Firma erfolgreich gründen und mit dieser auch erfolgreich wachsen möchte, der sollte sich auf jeden Fall über das Thema Fördermittel für Existenzgründer und Jungunternehmer ausreichend informieren. Deutschland hat ein sehr breites Spektrum an verschiedensten Förderprogrammen. Gefördert werden bestimmte Personengruppen und bestimmte Regionen und meistens geht es um das Schaffen oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dazu gehören auch die Fördermittel für Existenzgründer und Jungunternehmer. Bei bis zu 2000 Fördermöglichkeiten in unserer Republik ist es für den Einzelnen gar nicht so einfach, da den Überblick zu haben.

Bei dieser Vielzahl von Fördermitteln sind für die Existenzgründer und Jungunternehmer die Zuschüsse von gehobener Priorität. Schon aus dem einfachen Grund, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssen. Zu den Zuschüssen für Existenzgründer gehören unter anderem der Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld, die Meistergründungsprämie und die Beratungskostenzuschüsse. Die Existenzgründer und Jungunternehmer können aber auch ein Förderdarlehen beantragen, um den Erhalt der notwendigen Finanzierung zu sichern.

Was ist eigentlich ein Businessplan? Zuschuss über Gründercoaching Deutschland für Businessplanerstellung

12. März 2012

Immer öfter wird der Begriff Businessplan verwendet. Aber was genau ist das eigentlich? Nun: Der Businessplan ist ein schriftliches Konzept für ein Unternehmen, das unter anderem die Planzahlen für die nächsten drei bis fünf Jahre enthält.

Immer dann, wenn Unternehmer oder Existenzgründer sich selbstständig machen, ein neues Projekt starten oder mit ihrem Unternehmen expandieren wollen, sollten sie vorher einen Businessplan erarbeiten. Beim Erstellen eines solchen Plans muss man sich von Anfang an über den Umfang im Klaren sein. Als Standard gelten 30 Seiten, mehr sollten es auf keinen Fall sein. Umfasst das Konzept weniger als 15 Seiten, ist das ein Indiz dafür, dass es möglicherweise zu oberflächlich ausgearbeitet worden ist. In diesem Falle ist eine Überarbeitung notwendig.
Auch technische Details gehören nicht in den Geschäftsplan, sondern sollten im Anhang angeführt werden. Der ausgearbeitete Plan ist zum einen ein Wegweiser für den Unternehmer, aber auch ein wichtiges Dokument für externe Entscheidungsträger. Es ist deshalb darauf zu achten, dass branchenspezifische Informationen und technische Aspekte so dargestellt werden, dass sie Branchenfremde und Bankfachleute problemlos verstehen.

Welchen Nutzen haben Unternehmer von der Ausarbeitung eines Businessplans? Nun, die Vorteile liegen auf der Hand. Ein Geschäftsplan zwingt dazu, die Geschäftsidee schriftlich zu formulieren und damit zu fixieren; er dient als Instrument der Selbsteineinschätzung; Unternehmer schaffen sich damit eine Kontrollbasis; er bildet die Grundlage für Begutachtungen; Unternehmer bereiten sich damit optimal auf Verhandlungen mit Finanzpartnern (z.B. Banken) vor.

Welche Angaben sollte ein Geschäftsplan enthalten? Auch hier gibt es wieder Standards, die unbedingt zu beachten sind. Ein Muster-Businessplan sollte folgendermaßen gegliedert sein und auf folgende Kernpunkte eingehen: Deckblatt, zusammenfassender Überblick, Unternehmensübersicht, Produkte und Markt, Technik und Logistik, Vertrieb und Marketing, Management, Finanzen, Chancen und Risiken.

Überdies gibt es auch staatliche Fördermöglichkeiten, wenn sich Gründer oder junge Unternehmer/innen professionelle Hilfe für die Erstellung des Businessplans holen möchten. Für Jungunternehmer/innen ist ist insbesondere das Gründercoaching Deutschland interessant. Es leistet einen Beratungskostenzuschuss bis maximal 90 Prozent.

12. März 2012

Einstiegsgeld bei Gründung aus ALG 2 - fachkundige Stellungnahme bestätigt Tragfähigkeit

23. April 2010

Nicht zuletzt gibt es auch in der Kosmetik-Branche zahlreiche Möglichkeiten, um selbständig zu arbeiten. Man denke beispielsweise an Mobile Friseursalons oder Kosmetikstudios. Manch einer geht jedoch auch aus Mangel an geeigneten Arbeitsstellen den Weg in die Selbständigkeit.

Natürlich werden Existenzgründer auch vom Staat gefördert. Auch wer bereits Arbeitslosengeld II bezieht und sich eine eigene Existenz aufbauen will, kann eine Förderung erhalten. Dies ist das Einstiegsgeld, mit dem Kosten der privaten Lebenshaltung abgedeckt werden können. Denn gerade zu Beginn der Selbständigkeit sind die Erträge aus dem Unternehmen noch recht dürftig.

Nicht übersehen werden darf jedoch, dass es sich bei dem Einstiegsgeld um eine Kann-Leistung handelt. Somit besteht kein rechtlicher Anspruch auf diese Förderung. Gefördert werden zudem nur solche Gründungen, die tragfähig genug sind, um die Hilfsbedürftigkeit auch tatsächlich zu beenden. Nachgewiesen wird die Tragfähigkeit einer Geschäftsidee durch eine fachkundige Stellungnahme. Diese Prüfung des Gründungskonzeptes wir von Experten vorgenommen, die sich in Sachen Existenzgründung bestens auskennen. Stellen, die eine solche fachkundige Stellungnahme ausstellen können sind beispielsweise IHK, Handwerkskammer, Steuer- und Unternehmensberater.

Hallo Welt!

8. August 2006

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