Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss weiterhin beantragen
26. März 2012Der Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss ist eine große Hilfe für den Start in die hauptberufliche Selbständigkeit. Denn dieser Zuschuss wird dafür ausgezahlt, um damit zumindest einen Teil der privaten Lebenshaltungskosten in der Startphase der Selbständigkeit abdecken zu können. Denn zu Beginn der Selbständigkeit sind die Erträge die das eigene Unternehmen schon erwirtschaftet, erfahrungsgemäß eher schmal.
Der Existenzgründerzuschuss kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Jedoch ist sollte der Gründer darlegen können, dass sein Geschäftskonzept eine dauerhafte selbständige Existenz ermöglicht. Zudem muss die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes durch eine fachkundige Stelle (beispielsweise Unternehmensberater, IHK, Bank, Handwerkskammer etc.) bestätigt werden.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss seit kurzem eine Ermessensleistung ist – d.h. der in der Vergangenheit garantierte Anspruch besteht nicht mehr. Zudem wurde der Zuschuss der Höhe nach „zusammengestrichen“. Trotzdem sollte jeder, der den entsprechenden Anspruch hat, den Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss weiterhin beantragen. Allerdings sollte man noch besser vorbereitet in das Beantragungsgespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit gehen.